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Unschuldig oder schuldig?

Eine US-Bürgerin wird wegen Anstiftung zum Mord zum Tod verurteilt. Sie sitzt knapp 23 Jahre im Gefängnis, in der Todeszelle, und wartet auf den Vollzug des Urteils. Nachdem der Fall nochmals überprüft wurde, wird die Frau freigesprochen. Es habe nicht genügend Beweise gegeben. Ob diese Frau nun wirklich unschuldig ist, oder ob sie ein Geheimnis mit sich herumträgt, das können wir nicht wissen. Aber eines Tages wird genau das ans Licht kommen. Nämlich dann, wenn sie vor Gott steht und ihr Leben, ihre Gedanken, Taten, Worte offenbar werden. Und sie wird dafür schuldig gesprochen werden, wenn sie wirklich die Anstifterin war. Es wird dann keinen Mangel an Beweisen geben. Keinen Ausweg, kein Entrinnen, keinen nachträglichen Freispruch.
Dazu ist es allerdings nicht nötig, jemanden ermordet oder einen Dritten zum Mord angestiftet zu haben. Jede Lüge, jeder Ehebruch, ja, jede Situation, in der man andere Dinge Gott vorzog, machen uns vor Gott zu schuldigen Menschen. Das Urteil muss „schuldig“ lauten, und zwar ohne Ausnahme.
Es gibt nur eine einzige Möglichkeit, diesem Urteil zu entrinnen, nämlich dadurch, dass jemand anders diese Strafe auf sich nimmt. Allerdings muss das natürlich jemand sein, der nicht unter dasselbe Urteil fällt... Genau das ist am Karfreitag geschehen. Jesus Christus, der Sohn Gottes, hat die Schuld am Kreuz bezahlt. An Ostern wurde durch die Auferstehung besiegelt, dass Gott das Opfer auch angenommen hat. Jetzt kommt es nur noch auf jeden einzelnen an, ob er das auch glaubt und die Vergebung in Jesus Christus auch für sich in Anspruch nimmt. Dann lautet das Urteil vor Gott „unschuldig“.

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